Gestern, am 21. Oktober 2013 hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) über die Novellierung der Datenschutzverordnung und damit über die Zukunft von Privatsphäre und Datenschutz in Europa abgestimmt.
In einem mühsamen Prozess wurden hinter verschlossenen Türen Änderungsanträge für die Datenschutzverordnung entworfen. Für diese sogenannten "Kompromisse" wurden die knapp 4000 Zusätze in Pakete geschnürt, die dann zur Abstimmung kamen. Einige der vorgeschlagenen Änderungen sind durchaus zu begrüßen, andere untergraben jedoch jede erzielte Verbesserung. So wurde ein Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, der vorgesehen hätte, dass Mitgliedsstaaten sich von den Regelungen zu Profiling ausnehmen dürfen. Gleichzeitig wurden jedoch die Bestimmungen für Profiling selbst abgeschwächt.
Die derzeitige Fassung erlaubt es Unternehmen uneingeschränkt Profile von "pseudonymisierten Daten" anlegen. Was auf den ersten Blick akzeptabel wirken mag, hat einen großen Haken: mit durchschnittlich zwei Datensätzen lassen sich diese durch Analyse einer Person eindeutig zuordnen. Damit sind die Daten mit wenig Aufwand personalisierbar, was auf dem Datenmarkt eine deutliche Wertsteigerung bringt.
"Wenn dieses Ergebnis abgesegnet wird, würde das ein Jagdfieber bei Onlinefirmen auslösen, insgeheim unsere Daten zu sammeln, Profile über Menschen anzulegen und unsere Persönlichkeiten an den Höchstbietenden zu verkaufen. Das ist umso enttäuschender, da es einen Großteil der guten Arbeit, die bisher getan wurde, untergräbt und negiert." so Joe McNamee, Executive Director von EDRi.
Auch die Umstände, unter denen Unternehmen Daten ohne die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen verarbeiten dürfen, wurden erweitert.
Im Licht der immer wiederkehrenden Meldungen über gestohlene, verlorene und verteilte Daten aus Datenbanken großer Unternehmen, ist es sehr zu bedauern, dass der Ausschuss entschieden hat, diesen zu ermöglichen, noch mehr Daten zu horten.
Es wurde zwar für härtere Bestrafungen und strengere Auflagen für die Datenweitergabe und die Meldepflicht entschieden und ein Schritt in Richtung Privacy by Design gemacht, aber die geschaffenen Schlupflöcher entsprechen den schlimmsten Bedenken, die in der Zivilgesellschaft laut wurden. So wurden die erfreulichen Zusätze für die Datenschutzverordung durch die Schaffung neuer Graubereiche ausgehebelt. Die Maßnahmen wurden erweitert, aber der Fokus wurde reduziert, sodass die Maßnahmen ihre Anwendbarkeit in vielen Fällen verlieren.
Eine endgültige Entscheidung ist noch ausständig, was noch ein wenig Hoffnung lässt. Viviane Reding, die mit dieser Angelegenheit betraute Justizkommissarin, sagte in einer Rede, dass sie keine Zusätze akzeptieren werde, welche die Standards aus der Richtlinie von 1995 unterschreiten.
Links
- Data protection vote – one step forward, two big steps backwards
- European Parliament vote on privacy regulation
- COMP Article 4
- COMP Article 6
- COMP Article 20
- Viviane Reding Speech
- Directive 95/46/EC
Rückfragehinweis
Josef Irnberger
Initiative für Netzfreiheit
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