Wir fordern ein gesellschaftstaugliches Urheberrecht. Damit treten wir ein für:
- die Anerkennung real stattfindender nicht kommerzieller Nutzungsarten,
- die gerechte Entlohnung der Kunstschaffenden ein sowie
- die Förderung kultureller Vielfalt
1. die Anerkennung real stattfindender nicht kommerzieller Nutzungsarten
In einer lebendigen Demokratie bilden Gesetze jene Regeln ab, nach denen die Gesellschaft leben möchte. Wo das nicht der Fall ist, handelt es sich entweder um totes Recht oder um den Versuch, die Gesellschaft in veraltete Regeln zu zwingen.
Im Urheberrecht wird durch immer weitreichendere Forderungen nach pauschaler Überwachung, Zensur und Bestrafung deutlich, dass wir es mit veralteten Regeln zu tun haben, die dringend in das digitale Zeitalter
geholt werden müssen, um einer modernen Demokratie würdig zu sein.
Traditionell ist das Urheberrecht ein Wirtschaftsrecht, welches vor allem das Zusammenspiel professioneller Akteure regelt. Der private Nutzer hat hier nie eine Rolle gespielt, da es ihm praktisch gar nicht möglich war, dagegen zu verstoßen. Das hat sich durch die technische Entwicklung der letzten Jahrzehnte allerdings deutlich geändert, die es
privaten Nutzer ermöglicht, Inhalte selbst zu Vervielfältigen oder anderen zur Verfügung zu stellen.
Und plötzlich ist die größte vom Urheberrecht betroffene Personengruppe gerade jene, die darin nie vorgesehen war – die privaten Nutzer, oder, mit anderen Worten, wir alle. Das muss sich ändern. Eine Möglichkeit wäre es, eine Schranke für nicht kommerzielle Nutzungsarten einzuführen, und so den privaten Nutzer wieder aus dem Fadenkreuz eines fehlgeleiteten Wirtschaftsrechts zu nehmen.
2. die gerechte Entlohnung der Kunstschaffenden ein sowie
Soll die kulturelle Vielfalt im Zentrum eines zeitgemäßen Urheberrechts stehen, so muss das auch für die Kunstschaffenden gelten. Aktuell stellen sie leider eher das Ende und nicht die Spitze in der Verwertungskette dar. Das gehört dringend geändert.
Einen ersten Ansatz, um an der Situation der Kunstschaffenden etwas zu verbessern stellt ein Urhebervertragsrecht dar, welches das Machtgefälle zwischen den Künstlern auf der einen Seite und den Verlagen und Produzenten auf der anderen Seite abmildern soll.
3. die Förderung kultureller Vielfalt
In unserer Wahrnehmung sollte das primäre Ziel eines modernen Urheberrechts die kulturelle Vielfalt, also die Entstehung neuer Werke und die Förderung kultureller Entwicklung sein. Uns ist klar, dass diese Zielsetzung einen schwierigen Balanceakt darstellt. Auf der einen Seite müssen die berechtigten Verwertungsinteressen der Rechteinhaber
berücksichtigt sein, um eine ausreichende Monetarisierung neuer Werke zu ermöglichen. Auf der anderen Seite dürfen die Hürden zur Verwendung von Bestehendem in neuen Werken nicht zu hoch angesetzt werden. Denn wie das Wort „Entwicklung“ schon impliziert, wird bei der Schaffung von neuem immer auf bereits vorhandenem aufgebaut.